LP-Test 2023 (ICAO) |
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Trainingsablauf Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL |
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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL-Veröffentlichungen |
Formulare BAZL | |
Prüfungsablauf BAZL |
Seit dem 5. März 2008 verlangt die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gemäss Annex 1 (Personnel licensing) für bestimmte Lizenzkategorien und Berechtigungen den Nachweis, dass die im Flugfunk verwendeten Sprachen in genügendem Masse beherrscht werden, um auch in Situationen, welche nicht ausschliesslich mit der Standardphraseologie beschrieben werden können, eine ausreichende Verständigung zu gewährleisten.
Der Nachweis wird erbracht indem der Pilot den Language Proficiency Check in den am Funk verwendeten Sprachen, besteht.
Um diese Prüfung zu bestehen, muss auf einer Skala von 6 Leistungsstufen (wobei 6 die höchste Stufe ist) mindestens Level 4 erreicht werden. Level 6 ist lebenslänglich gültig, Sprachkenntnisse auf den Stufen 4 und 5 müssen in regelmässigen Abständen nachgeprüft werden.
Im Ausland absolvierte Sprachprüfungen werden für den Eintrag in die Schweizer Lizenz anerkannt, sofern der Nachweis vorliegt, dass eine spezifische, formelle Sprachprüfung gemäss ICAO durchgeführt und durch eine/n qualifizierte/n und berechtigte/n Sprachprüfer/in abgenommen wurde. Informelle Überprüfungen werden nur anerkannt, wenn es sich bei der betreffenden Sprache nachweislich um die Muttersprache des Anwärters oder der Anwärterin handelt.
ACHTUNG
Für Sprachprüfungen, welche ab 1. Juni 2012 durchgeführt werden, gelten die neuen Gültigkeiten gemäss EASA: